Ansicht umschalten
Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Es gilt oft das Recht des Heimatlands

Es gilt oft das Recht des Heimatlands.
Eine hier geschlossene Ehe wird auch in Saudi-Arabien anerkannt, obwohl die Eheschliessung nicht nach lokalem, arabischen Recht erfolgte....

Zivilrechtlich gibt es Manches, was eben bei grenzüberschreitenden Menschen nach dem Recht des Heimatlandes behandelt werden MUSS

Man kann einen mit seinen 2 Ehefrauen einreisenden Saudi-Arabischen Geschäftsmann auch nicht hier der Bigamie anklagen....

Ich kannmich allerdings an kein deutsches Gesetz erinnern, das Einflüsse aus der Scharia hat.....

Insofern sind Ihre Beispiele Mumpitz, und Ihre Schlussfolgerungen auch

Bewerten
- +
Ansicht umschalten