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Re: mit "liegt auf der hand" wird meistens grosser Blödsinn eingeleitet

Frank_Drebbin schrieb am 10.06.2018 14:23:

Da unsere Gesetze aber praxisgerecht und anwendbar sein müssen, wird eben der saudiarabische Ehemann zweier Frauen nicht in München beim Einkaufen wegen Bigamie festgenommen und zwangsgeschieden.

Wenn er das als Tourist tun würde, ok - aber wenn er sich hier niederlassen wollte, müßte er sich von einer Frau scheiden lassen. Ganz einfach.

Genausowenig wie der in Saudi-Arabien mit seiner Ehefrau Urlaub Machende, obwohl die deutsche Eheschliessung nicht saudi-arabischem Recht entspricht.

Du bringst ja selbst das Stichwort "Urlaub".

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