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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Und?

GoC schrieb am 11.06.2018 01:06:

Frank_Drebbin schrieb am 10.06.2018 14:23:

Da unsere Gesetze aber praxisgerecht und anwendbar sein müssen, wird eben der saudiarabische Ehemann zweier Frauen nicht in München beim Einkaufen wegen Bigamie festgenommen und zwangsgeschieden.

Wenn er das als Tourist tun würde, ok - aber wenn er sich hier niederlassen wollte, müßte er sich von einer Frau scheiden lassen. Ganz einfach.

Genausowenig wie der in Saudi-Arabien mit seiner Ehefrau Urlaub Machende, obwohl die deutsche Eheschliessung nicht saudi-arabischem Recht entspricht.

Du bringst ja selbst das Stichwort "Urlaub".

Und?
Urlauber haben sich auch an die Landesgesetze zu halten. Immer.....

Allerdings ist keine Regierung so blöd und meint, daß sie bei Ausländern Sachen, die in deren Heimatland zu kulturellen Standards zählen, (z.B. Ehe) regulieren müssten.
So blöd ist nur der Besorgtenstadl.....

Nein, auch bei längerem Aufenthalt wird eine muslimische Ehe mit 2 Frauen nicht ungültig.....
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.deutscher-pass-und-zweitfrau-es-koennte-ketten-doppelehen-geben.fa6d4127-122e-4599-b84e-dc8560aff6fe.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.06.2018 02:41).

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