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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Manchmal haben Menschenrechte auch ihre Nachteile

osorno schrieb am 11.06.2018 08:25:

Frank_Drebbin schrieb am 11.06.2018 03:00:

Für Kriegsverbrecher gibts kein Asyl und keinen subsidiären Schutz.
Ein Kriegsverbrecher wird lediglich nicht in Länder ausgeliefert, in dem ihm die Todesstrafe droht. Wegen Art 2 GG.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Und sie dürfen unbegrenzt lange bleiben - hier in Deutschland...

Manchmal haben Menschenrechte auch ihre Nachteile, denn auch jeder Drecksack hat sie (unveräusserlich)
Dennoch ist mir ein Staat, der auch in unbequemen Lagen zu seinen Prinzipien steht, lieber, als Einer, der sie bei Bedarf einfach mal abschafft.

Ein Guantanamo würde die Bundesregierung Keins aufbauen.....

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