GoC schrieb am 10.06.2018 12:40:
speete schrieb am 10.06.2018 11:01:
Was an dem Satz
lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.
ist ihnen unverständlich?
Ich habe den Spiegelartikel zwar nicht gelesen, aber daß islamisches Ehe- und Erbrecht unseren Grundwerten (laut GG, BGB etc.), und ziemlich oft auch der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen, liegt auf der Hand. Wer das nicht "sieht", ist entweder ein Idiot, oder ein feindlicher Agent, der eine Vereinbarkeit wider besseres Wissen predigt.
mit "liegt auf der hand" wird meistens grosser Blödsinn eingeleitet.
Wenns denn so "auf der Hand" läge, wäre es in den Gesetzen.
Da unsere Gesetze aber praxisgerecht und anwendbar sein müssen, wird eben der saudiarabische Ehemann zweier Frauen nicht in München beim Einkaufen wegen Bigamie festgenommen und zwangsgeschieden.
Genausowenig wie der in Saudi-Arabien mit seiner Ehefrau Urlaub Machende, obwohl die deutsche Eheschliessung nicht saudi-arabischem Recht entspricht.
Viele Grüsse vom feindlichen Agenten an Mrs Paranoia......