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  • Spechtschaden

996 Beiträge seit 06.05.2020

Die Landeswahlleiterin für Berlin ist keine Politikerin sondern Beamtin.

Porcupine17 schrieb am 04.10.2021 08:52:

Spechtschaden schrieb am 04.10.2021 00:59:

Die Landeswahlleiterin für Berlin hat sich schon aus dem Staub gemacht ist zurückgetreten:

Also wenn Rücktreten jetzt aus dem Staub machen heißt und nicht zurücktreten natürlich am Sessel festkleben, gibt es dann überhaupt noch eine Möglichkeit wie ein Politiker sich anständig verhalten kann?

Die Landeswahlleiterin für Berlin ist keine Politikerin.
Sie ist 'Senatsdirigentin' was einem Ministerialdirigent entspricht und damit Beamtin:

Ministerialdirigent (MDg, MinDirig, Mdgt) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden sowie in den Ländern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ministerialdirigent

sowie:

Senatsdirigent - in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung

https://www.beamten-informationen.de/index.php?wert=bundesbesoldungsordnung_b

Somit kann sie nicht 'zurücktreten', sowenig wie ein Tankwart von seinem Job zurücktreten kann.
Sie geht bei vollen Bezüge in Ruhemodus - das ist der Unterschied zum Tankwart.

Macht das jetzt mehr Sinn für dich in Bezug auf 'aus dem Staub machen'?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.10.2021 09:31).

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