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  • JuliCe

154 Beiträge seit 04.05.2013

Re: Berliner Exportschlager, wie eine Wahl durch geführt wird.

Es muss kein Kreuz im Feld sein das man wählt, es kann auch ein Strich, ein Punkt, der Name der Partei oder ein Unterstreichen des Parteinamens sein, oder ein „ja" im Feld der Partei, Hauptsache eindeutig!
Ein Smiley („Emojy“) dagegen macht die Stimme ungültig, aus folgendem Grund: Wahlstimmen sind bedingungsfeindlich und dürfen keinen kommentierenden Charakter haben. Ein Smiley kann Zustimmung oder Zwinkern („na ja“) ausdrücken, oder ausdrücken dass man gerade gute/ mäßige/ keine so gute Laune hat usw. Es ist daher nicht ein eindeutiges bedingungsloses „Ja“. So ist nun mal die Rechtsprechung dazu.

Der einzige Kommentar auf dem Stimmzettel, der neben einem „ja“ bei einer Partei erlaubt ist, wäre „auf jeden Fall!“ im Feld der Partei (nicht irgendwo auf dem Zettel!), denn das bekräftigt die bedingunglose Ja-Stimme lediglich, und ist daher (gerade noch) zulässig.

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