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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Re: Die Landeswahlleiterin für Berlin ist keine Politikerin sondern Beamtin.

Spechtschaden schrieb am 04.10.2021 09:24:

Senatsdirigent - in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung

https://www.beamten-informationen.de/index.php?wert=bundesbesoldungsordnung_b

Somit kann sie nicht 'zurücktreten', sowenig wie ein Tankwart von seinem Job zurücktreten kann.
Sie geht bei vollen Bezüge in Ruhemodus - das ist der Unterschied zum Tankwart.

Macht das jetzt mehr Sinn für dich in Bezug auf 'aus dem Staub machen'?

[/quote]

Welche "vollen Bezüge" bekommt man denn als "ehrenamtlich" Landeswahlleiterin? Von ihrem Beamtenjob ist sie ja nicht zurückgetreten oder wie immer das dann heißt.

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