Spechtschaden schrieb am 04.10.2021 09:24:
Senatsdirigent - in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung
https://www.beamten-informationen.de/index.php?wert=bundesbesoldungsordnung_b
Somit kann sie nicht 'zurücktreten', sowenig wie ein Tankwart von seinem Job zurücktreten kann.
Sie geht bei vollen Bezüge in Ruhemodus - das ist der Unterschied zum Tankwart.
Macht das jetzt mehr Sinn für dich in Bezug auf 'aus dem Staub machen'?
[/quote]
Welche "vollen Bezüge" bekommt man denn als "ehrenamtlich" Landeswahlleiterin? Von ihrem Beamtenjob ist sie ja nicht zurückgetreten oder wie immer das dann heißt.