Das mag so sein, ist aber wohl kaum eine Rechtfertigung dafür ein historisches Baudenkmal mit einer hingepfuschten Betonrampe zu verschandeln, die den Zweck, dem sie angeblich dient, nichtmal erfüllt.
Das mag so sein, ist aber wohl kaum eine Rechtfertigung dafür ein historisches Baudenkmal mit einer hingepfuschten Betonrampe zu verschandeln, die den Zweck, dem sie angeblich dient, nichtmal erfüllt.