Ralf_S1 schrieb am Heute, 19:31:
Nun hat Russland genau das getan, was auch im Artikel 5 des NATO-Vertrages steht. Nichts anderes! Was also im NATO-Vertrag steht, soll nicht für andere Nationen gelten? Und der Artikel 5 des NATO-Vertrages verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Oder?
Du musst jetzt stark sein: Das NATO-Statut gilt nur für die Mitgliedsstaaten der NATO. Ebenso wie eine Vereinssatzung nur für die Mitglieder eines Vereins gilt.
Warum verstößt also Russland, das auf Grund des Kosovo Urteils unabhängig gewordene Staaten äquivalent dem Artikel 5 des NATO-Vertrages unterstützt, gegen das Völkerrecht?
Weil völkerrechtlich keine „Volksrepubliken“ von Luhansk oder Donezk existieren. Sie sind weiterhin Staatsgebiet der Ukraine, auch wenn Russland sich dieses Gebiet ganz ganz doll aneignen möchte.
Auch wenn Russland zum Beispiel gerne Bayern haben würde, reicht es nicht, mit Hilfe von russischen „Soldaten auf Urlaub“ deutsche Staatsorgane aus Bayern zu vertreiben und dann dem Freistaat „zur Hilfe zu kommen“.