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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Re: Bruch des Völkerrechts?

FishEye65 schrieb am Heute, 21:11:

Alex Riemenschneider schrieb am 26.06.2022 19:52:

[...]
Weil völkerrechtlich keine „Volksrepubliken“ von Luhansk oder Donezk existieren. Sie sind weiterhin Staatsgebiet der Ukraine, auch wenn Russland sich dieses Gebiet ganz ganz doll aneignen möchte.
[...]

Nochmal genau lesen:

Spätestens der Kosovo-Konflikt mit der Wegweisenden Entscheidung des internationalen Gerichtshofes hat eine Zäsur des Völkerrechts gebracht, die ich aus meiner Sicht sehr begrüße: Ein Landesteil braucht nicht mehr bei der Regierung anfragen, ob es die Unabhängigkeit bekommen kann.

Es ist von Landesteilen die Rede. Das ist ziemlich flexibel. Und die Oblaste Luhansk und Donezk kann man durchaus als Landesteile auffassen. Das muss nicht irgendwo von einem Landvermesser festgelegt worden sein.

Auch wenn es im Interview steht ist es trotzdem völkerrechtlicher Quatsch.

Der IGH hat in seiner Kosovo-Entscheidung

betont, dass er sich streng an die (sehr eng und genau) formulierte Fragestellung hält. Diese beinhalte lediglich die Anfrage ob die Unabhängigkeitserklärung Kosovos internationales Recht verletze. Dies betreffe jedoch in keinster Weise die Fragen nach der Staatlichkeit Kosovos, die Wirkung der Anerkennung durch andere Staaten oder ob es überhaupt möglich sei aus dem internationalen Recht einen Anspruch auf Sezession abzuleiten.

https://www.europa.steiermark.at/cms/beitrag/11308771/3084244/
Insbesondere erfolgte die Entscheidung zum Kosovo unter Berücksichtigung der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats. Zeige mir die analoge Resolution des Sicherheitsrates zum Donbass.

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