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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Bruch des Völkerrechts?

Ralf_S1 schrieb am 26.06.2022 19:31:

Vor dem Internationalen Gerichtshof sind alle gleich! Oder?

Ja, nur lässt das nicht die Schlussfolgerung zu, dass die Urteile
des IGH so leicht übertragbar sind.

Der laienhafte Analogieschluss "wie im Kosovo" und Ähnliches
ist in Völkerrechtsfragen regelmäßig viel zu kurz gesprungen.
Die Einzelfälle sind dafür viel zu komplex und zu unterschiedlich.

Nun hat Russland genau das getan, was auch im Artikel 5 des NATO-Vertrages steht.

Nö.

Nichts anderes! Was also im NATO-Vertrag steht, soll nicht für andere Nationen gelten?

Völlig richtig, was im NATO-Vertrag steht, gilt nur für die
Unterzeichner dieses Vertrags. Das ist bei Verträgen so üblich.

Die Vertragspartner wollen sich gegenseitig Beistand leisten.
Daraus kann Russland nicht schlussfolgern, dass es ungefragt
jedem beliebigen Land "Beistand" leisten darf, dass seiner einseitigen
Ansicht nach Beistand benötigt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.06.2022 08:58).

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