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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Bruch des Völkerrechts?

Es gibt hier einen Konflikt zwischen zwei völkerrechtlichen Prinzipien: der Unverletzlichkeit der Grenzen und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der IGH hat entschieden, dass dieses Selbstbestimmungsrecht nur unter Beachtung des Gewaltverbots durchgesetzt werden darf, z.B. durch eine Friedensmission der UN. Wenden die Separatisten selbst Gewalt an sind sie aus völkerrechtlicher Sicht Kriminelle, mit denen der betroffene Staat (unter Beachtung der Menschenrechte) entsprechend seinen Gesetzen verfahren kann. Sie genießen keinen Schutz durch das Völkerrecht oder das Kriegsrecht.

Da ist genau der Unterschied zwischen dem Kosovo und den "Volksrepubliken": Im Kosovo stand eine Friedenstruppe mit UN-Mandat und aus dieser befriedeten Situation wurde die Sezession erklärt. Im Donbass herrschte Krieg und die Milizen besaßen keinerlei Legitimation zur Anwendung von Gewalt. Wer sich ein paar Panzer klaut, damit zum Parlament fährt und die gewählten Volksvertreter mit Waffengewalt zwingt, die Verfassung außer Kraft zu setzen kann sich jedenfalls nicht auf den IGH berufen.

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