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  • Krötenschubser

851 Beiträge seit 17.03.2021

Re: Der Einmarsch der UDSSR-Armee' in Afghanistan war nicht völkerrechtswidrig .

Ede Hac schrieb am 26.06.2022 13:06:

... sondern erfolgte auf Bitten der legalen Regierung.
Seit wann sind Hilfeersuchen an fremde Staaten völkerrechtswidrig?

Öhmm ... legale Regierung?
Die kommunistische Revolution, die vorangegangen war, bei der sich die "legale Regierung" nach oben putschte, das lässt du jetzt mal weg? Und weil der Putsch drohte zu scheitern rief die "legale Regierung" nach dem großen Kommunistenbruder.

Also ich hab da so meine Zweifel an der Legalität.

Um mal einen unangemessenen Vergleich zu machen:
Ich Berlin übernehmen die hunderte Tausend Türken das Regierungsviertel und übernehmen die Regierung ... und weil sie sich nicht halten können, kommt die Türkei um die "legale Regierung" dabei zu unterstützen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.06.2022 13:38).

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