Ede Hac schrieb am 26.06.2022 13:06:
... sondern erfolgte auf Bitten der legalen Regierung.
Seit wann sind Hilfeersuchen an fremde Staaten völkerrechtswidrig?
nein, der russische Einmarsch war auf jeden Fall völkerrechtswidrig. Die Kommunisten hatten sich ein Jahr zuvor an die Macht geputscht. Allerdings haben die eine Regierung weggeputscht, die selbst zuvor auch durch einen Putsch an die Macht kam. So richtig legitime Regierungen hatte Afghanistan zu diesem Zeitpunkt schon eine ganze Weile nicht mehr.
Und richtig ist, dass Taraki, der erste kommunistische Regierungschef nach dem Putsch, die Sowjetunion um Hilfe bat. Das lehnte die Sowjetunion aber zu diesem Zeitpunkt ab. Taraki wurde dann von seinem Revolutionskameraden Hafizullah Amin abgelöst, und starb in der Folge. Und Amin lehnte sowjetische Truppen im Land kategorisch ab. Der wollte das so wenig, dass er von sowjetischen Truppen beim Einmarsch umgebracht wurde. Die Sowjetunion setzte als Nachfolger dann einen Stadthalter ein.
Also selbst wenn man eine Legitimität der damaligen afghanischen Putschregierung annehmen würde, dann hätte diese damalige afghanische Regierung Amin die Sowjetunion eben nicht um Hilfe gebeten. Der Einmarsch war nichts anderes als ein völkerrechtswidriger Überfall.