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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Hausrecht ist doch < Diskriminierungsverbot

Kein "Türsteher" muss dir sagen warum.

Wenn er keinen Grund nennt, ist der Nachweis nicht erbracht, dass es keine verbotene Diskriminierung war und es entsteht ein Schadenersatzanspruch.

https://taz.de/Gerichtsurteil/!5129999/

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