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  • GordonHannes

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Re: Immerhin auch schon BGH Urteile

Karyptis schrieb am 24.08.2023 16:57:

Dann ist eine Sauna erst recht kein Massengeschäft. Und man braucht gar nichts begründen.
Was wäre denn ein Massengeschäft?

Im neuen Kommentar Standardwerk von "Däubler/Beck" zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz https://www.beck-shop.de/daeubler-beck-allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/product/33033882
bei dem man wie immer davon ausgehen kann, dass sich 99,9% der Gerichte und Juristen daran orientieren steht sehr eindeutig dass das Erscheinungsbild nicht herangezogen werden darf.

Begründet wird dies u.a, auch damit dass auch das Ausschliessen von Behinderten in Restaurants nicht deshalb möglich ist weil andere Gäste es evtl unästhetisch finden wie diese aussehen oder essen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.08.2023 08:51).

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