GordonHannes schrieb am 25.08.2023 08:57:
Karyptis schrieb am 24.08.2023 16:57:
Dann ist eine Sauna erst recht kein Massengeschäft. Und man braucht gar nichts begründen.
Was wäre denn ein Massengeschäft?Eine normale Sauna ist ein Massengeschäft genauso wie jeder Supermarkt oder auch ein Kiosk der 2 Kunden in der Woche hat.
Denn nicht die Zahl der Kunden ist entscheidend für das Massengeschäft sondern die Art des Bertriebs. Ist es ZENTRAL entscheidend wie der Kunde aussieht für den Geschäftsbetrieb? - wenn nein -> Massengeschäft.
Eine "Sex Sauna" wäre vielleicht kein Massengeschäft eine normale ist eines.
Was Massengeschäft ist und was nicht ist ein recht gut definierter rechtlicher Bereich.
Bei einem Besucher einer "normalen" Sauna ist das Aussehen egal genauso wie bei einem Schwimmbadbesucher etc weil es nebensächlich für das Geschäftsmodell ist damit ist es Massengeschäft.
Dass man reine Frauensaunen haben kann ist nur deshalb zulässig weil man hier einen gewissen Schutzbereich zulassen will - eine Transfrau ist aber nach Gesetz eine echte Frau. Trotzdem bleibt eine Frauensauna innerhalb der Gruppe Frauen ein Massengeschäft. Eine Einschränkung wie muss Fahrerlaubnis haben (z.B. bei einer Autovermietung) oder muss über 18 sein (Spielhaller etc) widerspricht nicht dem Massengeschäftscharackter.