Das ist die zynische Begründung. Vermutlich geht es um genau das.
Allerdings wird man diese Begründung nirgends offiziell zu lesen bekommen, da sie keine sachlich gerechtfertigte Begründung ist.
Lassen wir dieses zweifellos starke Motiv außen vor, dann sehe ich nämlich keinerlei Rechtfertigung, Minderjährigen eine Transition zu erlauben.
Dass Minderjährige leicht beeinflussbar sind, erkennt der Gesetzgeber ja etwa bei Werbeverboten für Tabak durchaus an. Aber ausgerechnet bei der sexuellen Selbstwahrnehmung soll das nicht der Fall sein?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.08.2023 13:54).