vielleicht habe ich mich zu verkürzt geäußert. Herr Geschew hat ein Magisterstudium an der Polizeiakademie des Innenministeriums absolviert. Das entspricht dem ersten Staatsexamen. Voraussetzung für Richter und Staatsanwälte ist normalerweise das zweite Staatsexamen. Ob die Polizeiakademie mit ihrer direkten Abhängigkeit zum Innenministerium dem universitären Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft genügt, bleibt dahingestellt. Nur nebenbei, der Premierminister hat dort auch "studiert", nämlich "Brandschutz" - passt also alles.