Gelierzucker ist keine Zutat im Sinne der Lebensmittelzutaten-Verordnung, denn er ist bereits ein Gemisch aus unterschiedlichen Zutaten, nämlich Zucker+Geliermittel u.ggf. zusätzliche Konservierungsstoffe.
Gelierzucker ist keine Zutat im Sinne der Lebensmittelzutaten-Verordnung, denn er ist bereits ein Gemisch aus unterschiedlichen Zutaten, nämlich Zucker+Geliermittel u.ggf. zusätzliche Konservierungsstoffe.