stackpointer schrieb am 22.03.2018 11:57:
Jedem Bürger ist es freigestellt sein Erbe ( mit deutlichen Freibeträgen ) an SEINE Kinder oder Ehepartner zu vermachen, das uneheliche Kind der armen alleinerziehenden Mutter schaut dann eben blöd in die Röhre"!
Das ist seit der Jungfrauengeburt nicht mehr belegt.