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Avatar von stackpointer
  • stackpointer

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2018

Diskrimierung und Nichtsolidarität ist zulässig, auch

aus Gründen der Herkunft und Abstammung.

Jedem Bürger ist es freigestellt sein Erbe ( mit deutlichen Freibeträgen ) an SEINE Kinder oder Ehepartner zu vermachen, das uneheliche Kind der armen alleinerziehenden Mutter schaut dann eben blöd in die Röhre"!

Und ähnlich gilt das auch für Staaten und Völker, das Weitergeben des Nationalvermögen ausschließlich an die eigenen Nachkommen ( der rechtmäßig dort Wohnenden ) ist völlig legitim und legal, ohne Rücksicht auf Notleidende aus Überbevölkerungsländern.

Jeder Staat und jedes Volk hat nun mal die Pflicht für eigene Solidartsrukturen zu sorgen.

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