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  • Zweckpessimist

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Re: Wenn ein Verliebter mit Selbstmord droht, muss man den "retten"?

Karsten14478 schrieb am 22.03.2018 11:47:

Was übrigens dem internationalen Seerecht entspricht.

Da gibt es ja dieses Spielen mit Worten, was von dieser Seite so gerne verwendet wird: Im Seerecht steht, Gerettete sollen in den nächsten sicheren Hafen gebracht werden, also was tut man? Man definiert libysche Häfen als nicht sicher, mit Hinweis auf den Zustand des Landes. Dass "sicher" im Seerecht klar in Bezug auf die Seenot gemeint war, das wird natürlich ignoriert - Kontext weglassen, unter Demagogen und Rabulistikern beliebte Taktik.

Auf eine andere Vorstellung von Sicherheit wären diejenigen, die diesen Passus formuliert haben, ja nie gekommen, geschweige denn hätten diejenigen die das Vertragswerk zu ratifizieren hatten, unter so etwas ihre Unterschrift gesetzt.

Tja in Italien kommen jedes Jahr auch Tausende im Straßenverkehr ums Leben. Die Flüchtlinge könnten auf dem Weg vom Hafen in die Unterkunft totgefahren werden. Die italienischen Häfen sind also ganz klar nicht sicher.

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