Man könnte Volksentscheide ohne rechtliche Relevanz abhalten.
Sie meinen so eine Art "Demokratie light", bei der wir Artikel 20 GG relativieren, was den Inhaber aller politischen Macht angeht? Ne, ne, so nicht ....!
Allerdings geht es hier, also beim Asyl-Recht, ans Grundgesetzt, ...
Es geht um Migration, nicht um Asyl! Das sind nur 5%. Darüber hinaus kann über die Ausgestaltung sehr wohl abgestimmt werden, ohne das Recht im Kern anzutasten. Denken Sie an das Grundrecht aus Artikel 4 Abs.3 GG. Das konnte Jahrzehnte lang von allen Bundesregierungen durch Bundesgesetze entsprechend in seiner Umsetzung gestaltet werden.
Also bitte, hier mit "Rechtstreue und Verpflichtung" zu argumentieren, ist Augenwischerei. Daran hält sich die Regierung auch nicht, wenn sie deutsche Soldaten in Jordanien stationiert oder in den Irak schickt.
Von daher muss ein echter Volksentscheid bindende Wirkung innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens für den Gesetzgeber haben und es ist durchaus möglich, das Mass an Migration auf rechtsstaatlich solidem und erprobtem Fundament erheblich einzuschränken.