Nein, Sie irren sich! Auch Dublin 2 ist kein Eingriff in das Asylrecht. Es grenzt dieses allerdings durch weiterführende Bestimmungen ein, ohne es in der Substanz selbst zu tangieren.
Ob Sie das verstehen können, weiß ich nicht, allerdings sind diejenigen, die hier immerzu meinen, das Recht auf Asyl verlange jeden bis zur Selbstaufgabe von Staat und Gesellschaft aufzunehmen meist auch die, denen formaljuristisches und rechtslogisches Denken schlichtweg fehlt. Natürlich ist es möglich in Deutschland bestimmte Grundrechte in ihrer Auswirkung zu regeln, wie doch schon am Beispiel des Art.4 Abs. GG durch die Geschichte der BRD hinreichend belegt.
Also, worauf wollen Sie hinaus? Wir müssen nicht jeden reinlassen, der Asyl sagt, wir können sogar für alle Aufnahmeeinrichtungen bis zum Verfahrensabschluss in Ländern außerhalb der EU haben, ohne dass Artikel 16 dadurch in Frage gestellt wäre. ;-)