Was für Sozialbetrug gut einzusetzen ist, weil da nicht überwacht, sondern gezielt beobachtet wird, wird inakzeptabel, wenn eine rein örtliche Überwachung geplant ist.
Dafür müßte mindestens ein Richtervorbehalt existieren, für den Fall, daß andere, mildere Ü-Maßnahmen begründbar nicht greifen.
So ganz hinten herum ist es dann doch verdächtig, Einsatzzeiten und Einsatzzweck sollte - mit notwendiger zeitlicher Verspätung - transparent dargestellt werdeN, bei Demonstrationen spätestens am Rag danach.
Ist ungut, so ein Überwachungsinstrument ohne Kontrolle zuzulassen.