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Avatar von BoMbY
  • BoMbY

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2000

Und dafür braucht man keinen Durchsuchungsbeschluss?

Wenn man jetzt z.B. auch einfach bei Leuten im vierten Stock durch die Fenster schauen kann?

Und darf man das als Blockwart dann auch machen, weil die beim aktuellen Trend ja auch bald wieder eingeführt werden?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.07.2021 14:21).

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