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  • Ch.Bukowski

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2000

Eher ein rechtstheoretisches Problem ...

Hallo zusammen,

ich sehe in der nachträglichen Verschärfung der Subsumtionskriterien durch den BGH ein eher rechtstheoretisches Problem:

Wer als Zeuge in einem Strafprozess aussagt muss im Hinblick auf §55 StPO nunmehr auch antizipieren, welche Rechtsmeinung der BGH oder ein OLG in Form richtungsweisender Entscheidungen zukünftig herrschen lassen wird. Da ihm das unmöglich ist, könnte er womöglich zu Recht sein ledigliches Auskunftsverweigerungsrecht in ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht umdeuten um sich in Zukunft nicht durch seine zu tätigende Aussage die Gefahr zuzuziehen aufgrund einer Straftat verfolgt zu werden.

Gegen eine Änderung des Gesetzes schützte ihn ggf. §2(3) StGB, gegen eine schwächere Änderung der herrschenden Rechtsmeinung hingegen ist er ungeschützt.

Schöne Neue Welt,
ChaBuko

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