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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Quellenhinweis

Einer, der schon immer – und vielfach gegen den Widerstand der Nachkriegsgesellschaft – die konsequente Verfolgung von Nazi-Verbrechen gefordert hatte, war Fritz Bauer, Sozialdemokrat und ab 1956 Generalstaatsanwalt in Hessen. Er wirkte als Chefankläger an den Frankfurter Auschwitzprozessen mit. In seinem 1967 in der "Juristenzeitung" erschienenen Aufsatz bringt er auf den Punkt, worauf es bei der Beurteilung von strafbaren Beihilfehandlungen in Konzentrationslagern ankommen soll:
»Schon die Anwesenheit ist psychische Beihilfe (…). Jeder stützt den Nächsten, er macht ihm das kriminelle Tun leichter. Die Opfer während seines Lageraufenthaltes sind ihm zuzurechnen.«
Im Fall von Oskar Gröning lässt der Bundesgerichtshof diesen Aufsatz freilich unerwähnt – und das, obwohl durch die Entscheidung eine klare Tendenz zum Ansatz von Bauer spürbar wird.

Danke für die bemerkenswerten Hinweise, es könnte sich um den Aufsatz mit dem fragenden Titel »Ideal- oder Realkonkurrenz bei nationalsozialistischen Verbrechen?« handeln, erschienen "in: Justienzeitung, Jg. 22 (1967), H. 20, S. 625-628", laut der umfangreichen Auswahl der Schriften von Fritz Bauer, vor dem arg mitgenommenen Personenregister meiner Ausgabe der empfehlenswerte(re)n Fritz Bauer Biographie von Irmtrud Wojak (als die Biografie von Ronen Steinke). Danke, für's Dranbleiben.

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