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  • GordonHannes

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Re: Mir egal, was Wendler ff. so von sich geben

Captain Data schrieb am 09.01.2021 22:59:

GordonHannes schrieb am 09.01.2021 15:49:

Eine Differenzierung nach OBJEKTIVEN Kriterien - dazu zählt ein Impfstatus bzw Immunitätsnachweis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - hat noch NIE gegen das Grundgesetz verstossen.

Die Impfung ist aber experimenteller Natur. Wieso sollte ich an einem Humanexperiment teilnehmen wollen - nur weil der Staat die Sorgfaltpflicht fahren lässt und uns das gefährliche Vakzin ohne Wirksamkeitsnachweis und ohne Nebenwirkungsstudien (insbes. Langzeit) aufzwingen will?

Solange alle mit bzw ohne Impfnachweis gleich behandelt werden unabhängig von Hautfarbe Geschlecht, Religion etc passt das.

Nein. Es kann eine persönliche Entscheidung sein, sich gegen die Impfung entschieden zu haben. Es DARF keine Diskriminierung wegen einer persönlichen Entscheidung geben.

Das Grundgesetz sagt nur eine unterschiedliche Behandlung innerhalb nach objektiven Kriterien unterschiedlicher aufgeteilter Gruppen nach subjektiven Kriterien ist nicht zulässig.

Ich könnte gemein sein: sich nicht impfen lassen zu wollen ist nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch eine politische Entscheidung. Siehe oben: der Staat lässt jede Sorgfaltpflicht fallen, um einen Schnellschussimpfstoff zuzulassen (beschleunigtes Zulassungsverfahren). Wegen politischen Ansichten darf man laut Grundgesetz nicht diskriminiert werden.

In jedem Falle kann ich beweisen, dass die Impfkampagne politisch motiviert ist, die Gegnerschaft dazu ebenfalls, bumms, wir haben eine politische Entscheidung basierend auf politischen Ansichten -> Grundgesetz greift.

Es gibt nur Ungleichandlung nach UNMITTELBAREN Kriterien und nicht nach mittelbaren. wie Du sie anführst.

Es ist auch politisch und gesellschaftlich gewünscht dass Menschen einen Schulabschluss machen und dennoch wirst Du ohne halt nicht an eine Uni kommen und auch der Zugang zu vielen Berufen grundsätzlich vewehrt sein.

Jemand der blind ist wird keine Fahrerlaubnis erweben können auch wenn das eine gesundheitliche Ursache hat.

Wer über 80 ist hat Zugang zu Impfzentren - wer darunter ist nicht. etc.,

Mittelbare Ungleichbehandlung nach GG gibt es nicht.

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Der Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Sebastian Bickerich, sagte, rechtlich gesehen gebe es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bislang keine Handhabe für Nicht-Geimpfte, gegen mögliche Ungleichbehandlungen bei Alltagsgeschäften vorzugehen. "Das Gesetz formuliert sechs konkrete Diskriminierungsgründe, in denen Ungleichbehandlungen verboten sind - dazu zählen beispielsweise Behinderungen", sagte Bickerich. "Wenn der Gesetzgeber dafür Vorsorge treffen wollte, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln."

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2021 07:54).

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