Wenn die Abgeordnete das Schutzgeld nicht bezahlen will, muss sie ja vorher eine Zahlungsaufforderung vom Ordnungsamt bekommen haben.
Also die terrorpolizei schreibt erst einen Drohbrief, führt dann Schutzmaßnahmen durch, die sie bezahlt haben will?
Wenn die Abgeordnete das Schutzgeld nicht bezahlen will, muss sie ja vorher eine Zahlungsaufforderung vom Ordnungsamt bekommen haben.
Also die terrorpolizei schreibt erst einen Drohbrief, führt dann Schutzmaßnahmen durch, die sie bezahlt haben will?