Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz "Kenntnis nur wenn nötig". Das gilt sogar innerhalb der Exekutive.
Klaus Dieter Fritsche ex-Vizepräsident BfV, Staatssekretär Innenministerium, heutiger Geheimdienstkoordinator, 18.10.2012, NSU-Untersuchungsausschuß
>http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2012/10/fritsche_nsu.html
"Im ganzen Haus und für alle Mitarbeiter des MfS gilt: Jeder darf nur soviel wissen wie er zur Durchführung seiner Aufgabe wissen muß. Oder wie der Volksmund sagt: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß"
Horst Kopp Der Desinformant Erinnerungen eines DDR-Geheimdienstlers Seite 10