CharlosMolinero schrieb am 17.05.2018 11:57:
Damals wurde wohl argumentiert es reiche aus das der Tatbegehungswille glaubhaft nachgewiesen wurde.. um genau wie eine vollendete Tat gewürdigt zu werden.
Ach das ist ja interessant. Kann ein Strafrechtler dann mal erklären, wieso zu bestimmten Taten extra erwähnt wird, dass auch der Versuch strafbar ist? Zu wollen ist ja noch nicht mal ein Versuch.
Juristerei verkommt zum Versuch, Staatstragendes so zu verklausulieren, dass die Willkür nicht unmittelbar ersichtlich wird.