> In dem ursprünglich vielfältigen Spurengeflecht ist manches nicht mehr zu klären:
> Zum Beispiel der Inhaber einer Telefonnummer, die am Tattag in Heilbronn in
> Tatortnähe eingeloggt war.
Das muss allerdings nicht bedeuten, dass der Inhaber zu diesem Zeitpunkt im Besitz seines Telefons war, und auch nicht, dass der Inhaber als einziger diese Telefonnummer hatte. Es soll auch schon einmal Fälle von Zweit-SIMs gegeben haben, von denen der Inhaber nichts wusste.