max. 5 Meter!!
So was nennt man betreutes Morden !!
In meinem Namen machen die das. Und ich darf es auch noch durchführen (aka Bezahlen!).
Da brauch ich keine internationalen Gesetze, keine nationalen *Grundgesetze*, sondern nur die festgeschriebenen Menschenrechte und den Common-Sense, um zu sehen, dass ich "GG Artikel 20, Abs. 4" nicht nur anwenden darf, sondern unbedingt anwenden muss.