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  • Gasmann

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2005

Re: wo ist da der Widerspruch?

mordsDing boa eh schrieb am 8. April 2014 09:48

> Mundlos kann auch Feuer gelegt haben und trotzdem keine Rußpartikel
> in der Lunge haben. Ein Feuer erzeugt nicht zwangsläufig sofort
> Rußpartikel. Die Zeitspanne zwischen Brandlegung und Tod spielt
> ebenfalls eine Rolle.

Der Punkt ist, dass Ziercke vor dem Ausschuss erklärt hat, man habe
Rußpartikel in der Lunge gefunden!
Das war gelogen!
Falls das noch nicht bekannt ist: Parlamentarische
Untersuchungsausschüsse sind "zur eidlichen Vernehmung von Zeugen
oder Sachverständigen zuständige Stellen" nach § 153 StGB.
Strafrahmen: 3 Monate bis 5 Jahre.


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