Dazu muss Sie doch "Reue" zeigen und Ihre eigene Beteiligung selbstkritisch aufarbeiten.
Also ganz klare Struktur:
- In der U-Haft rein gar nichts sagen
- Vor Gericht nur allgemeine Stellungnahmen verlesen lassen, bloss nicht selber reden.
Selbstgesprochene, kaltblütige Aussagen wirken eher negativ aufs Strafmaß
- Nach Verurteilung und Rechtskräftig werden, sprich nach Haftantritt, möglichst Reue zeigen und mit den Psychotanten reden und auf die Haftentlassung hinarbeiten