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  • Bastian

73 Beiträge seit 13.01.2000

Vorzeitige Haftentlassung

Dazu muss Sie doch "Reue" zeigen und Ihre eigene Beteiligung selbstkritisch aufarbeiten.

Also ganz klare Struktur:
- In der U-Haft rein gar nichts sagen
- Vor Gericht nur allgemeine Stellungnahmen verlesen lassen, bloss nicht selber reden.
Selbstgesprochene, kaltblütige Aussagen wirken eher negativ aufs Strafmaß
- Nach Verurteilung und Rechtskräftig werden, sprich nach Haftantritt, möglichst Reue zeigen und mit den Psychotanten reden und auf die Haftentlassung hinarbeiten

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