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  • Friedensblick

315 Beiträge seit 28.03.2013

Anwälte der Nebenklage und Verteidigung stellten NSU-These nicht in Frage

Das Gerichtsurteil stand von Anfang an fest, dahingehend dass es eine NSU-Terrorgruppe gab, die aus rechtsextremistischen Gründen verschiedene Verbrechen beging. Dieser These stimmten alle Prozessbeteiligte zu. Dass die Verbrechen andere Hintergründe haben könnten, wurde nicht nachgegangen. Dafür würden etwa die Drohungen gegen die Opfer der Ceska-Morde sprechen, die Anwesenheit eines türkischen NATO-Offiziers in der Keupstraße während des Anschlages.

Auch die Verteidigungsstrategie von Beate Zschäpe stimmte sich von Anfang an auf die Bundesanwaltschaft-Theorie ein. Ihre Verteidiger zeigten wenig Interesse, die toten Böhnhardt/Mundlos vom Vorwurf der Täterschaft zu verteidigen. Im Gegenteil: Wichtige Bausteine der Theorie wurden bestätigt: Die Brandstiftung und Versendung der sogenannten "NSU-Bekennerfilme", obwohl es dafür keine Beweise gibt: Keine Zschäpe-DNA und -Fingerabdrücke an allen versendeten Kuverts samt Filmen, am Benzinkanister. http://friedensblick.de/23250/beate-zschaepe-verteilte-nicht-nsu-bekennerfilme-sondern-bis-heute-unbekannte/

Es ist für mich unglaublich, dass die Verteidiger einfach die Grundthese nicht in Frage stellten. Mit den neuen Anwälten propagierte Zschäpe sogar selbst aktiv die These der Bundesanwaltschaft und dürfte dafür lebenslänglich verurteilt werden können. Sie schickte sich damit selbst ins Gefängnis. Ist sie erpressbar?
http://friedensblick.de/18829/beate-zschaepe-teil-des-mordkomplotts-gegen-boehnhardt-mundlos/

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.07.2017 06:00).

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