Was mich an der Geschichte schon ein wenig verwundert, ist die verweigerte Einarbeitungszeit in einen so komplexen Fall. Wenn das Gericht aus rechtlichen Gründen einen neuen Anwalt zulassen musste, sollte diesem doch wohl auch die nötige Zeit in die Einarbeitung des komplexen Fall zugestanden werden?
Wie sonst soll er seinen Mandanten auch nur halbwegs sachgerecht vertreten können, wenn ihm schon im Vorfeld überhaupt keine Zeit dazu gelassen wird, sich mit dem Fall sachgerecht zu beschäftigen? Hier geht es immerhin nicht nur um einen Ladendiebstahl, sondern um Mordvorwürfe bzw. Beihilfe zum Mord?
Aber selbst bei einem einfachen Ladendiebstahl muss sich ein Verteidiger in den konkreten Fall einarbeiten können. Hier ist lediglich die benötigte Zeit geringer anzusetzen. Gewährt man ihm diese Zeit nicht, verstehe ich die Verzweiflung auf der Anklagebank. Dann ist eine angemessene Verteidigung nämlich unmöglich.
Der eigentliche Skandal ist also die Ablehnung des Antrages und nicht der Antrag.