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  • Exilholsteiner

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2015

Götzls fragwürdiges Verständnis von Rechtsstaat und Gewaltenteilung

Der folgende Satz von Götzl hat mich regelrecht auf die Palme gebracht:

Sie haben auch eine bestimmte Fürsorgepflicht, Zurückhaltung zu üben. Das ist eine Frage der Gewaltenteilung. Ich bitte, die Entscheidungen eines Gerichtes nicht zu hinterfragen.

Götzl scheint zu glauben, dass die Rechtsprechung diejenige Staatsgewalt ist, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegt, sondern sich ausschließlich selbst kontrolliert. Dabei hat es in diesem Land weiß Gott genügend Justizskandale gegeben, die beweisen, dass das nicht ausreicht. Für mich einer der extremsten Fälle ist der Fall Harry Wörtz, wo die Strafgerichte bis hin zum BGH kläglich versagt und einen Unschuldigen (zunächst rechtskräftig) wegen Mordes verurteilt hatten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Harry_Wörz

Aber es gibt noch weit mehr Beispiele, den Fall Mollath etwa, den Wormser Kinderschänderprozess oder den Fall Kachelmann.

Selbstverständlich muss das Parlament nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, fragwürdige Entscheidungen der Justiz zu hinterfragen und zu untersuchen. Der Spruch "Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut" gilt auch für Richter.

Das gilt umso mehr, weil gerade die deutsche Justiz strukturell unfähig zu sein scheint zu akzeptieren, dass auch sie Fehler macht, die nachträglich korrigiert werden müssen. Der Fall Harry Wörtz, wo sich Staatsanwaltschaft und Strafkammer des Landgerichts mit Händen und Füßen gegen ein Wiederaufnahmeverfahren gewehrt haben, nachdem eine Zivilkammer des Landgerichts in einem Schadensersatzprozess zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Mann unschuldig ist, spricht Bände.

Der Landtag hat sich hier aber auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Das Grundgesetz und die Landesverfassungen geben dem Bundestag und den Landtagen ausdrücklich das Recht, Angelegenheiten von besonderem öffentlichen Interesse durch einen Untersuchungsausschüsse zu untersuchen. Das bedeutet, dass der Landtag eine eigene, selbständige Untersuchung des Falles unternehmen muss, wenn er einen Untersuchungsausschuss einsetzt. Er darf sich also nicht einfach die Erkenntnisse eines Gerichts zu eigen machen, sondern er hat die Pflicht, alles von Grund auf und unabhängig vom Gericht neu aufzurollen. Es ist deshalb nicht nur sinnlos, den Vorsitzenden Richter des Strafsenats als Zeugen zu vernehmen, sondern sogar schädlich. Götzl hätte also niemals als Zeuge geladen werden dürfen.

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