Exilholsteiner schrieb am 14.01.2019 11:55:
Götzl scheint zu glauben, dass die Rechtsprechung diejenige Staatsgewalt ist, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegt, sondern sich ausschließlich selbst kontrolliert.
Warum? Die Legislative kann jederzeit Gesetze machen, die frühere Entscheidungen der Judikative aufheben, und die Exekutive kann bestimmte Entscheidungen der Judikative einfach außer Kraft setzen (Stichwort Gnadenbefugnis).