bienenstich schrieb am 14.01.2019 15:57:
Fehler passieren nun einmal. Und es wird manchmal auch geschoben und getrickst.
Ich finde deine Beispiele sind gerade ein Ausdruck davon, dass sich Gerichte auch untereinander kontrollieren. Wäre dem nicht so, würden wir von den genannten Skandalen auch nichts wissen und die Unschuldigen bis heute irgendwo absitzen.
Dass in den genannten Fällen die Justizopfer doch noch freikamen, liegt an Besonderheiten dieser Fälle, die darauf schließen lassen, dass so etwas eine seltene Ausnahme und gerade nicht die Regel ist.
Im Fall Wörz kam es nur deshalb zu einem Wiederaufnahmeverfahren, weil der Vater der Getöteten den Verurteilten in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagte und dass die Zivilkammer das Urteil der Strafkammer bis auf die Knochen sezierte. Beides ist geradezu unüblich. Der Anwalt der Hinterbliebenen sollte denen eher von einem Zivilprozess abraten, weil man da, selbst wenn man den Zivilprozess gewinnt, gutes Geld für ein wirtschaftlich wertloses Urteil (der Beklagte dürfte wohl für immer zahlungsunfähig sein) hinauswirft, abgesehen davon dass ein weiterer Prozess für die Hinterbliebenen eine Tortur sein dürfte. Bei Mollath und dem Wormser Kinderschänderprozess handelte es sich um Fälle, die die Medien besonders interessierten. Das gilt auch für Kachelmann, wobei der genug Vermögen hatte, um einen langen Kampf durchzustehen.
Natürlich möchte der Staat für die Fehlurteile keine Schuld eingestehen, er wäre schadensersatzpflichtig und sein Machtmonopol wäre angreifbar.
Das Gewaltmonopol des Staates sehe ich eher dadurch in Gefahr, dass die Gerichte, wohl auch wegen chronischer Unterbesetzung, einen immer schlechteren Job machen.