bienenstich schrieb am 15.01.2019 00:08:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Richter wissentlich Fakten oder vermeintliche Fakten aus der Beweisaufnahme ausklammern.
Das nennt sich "freie Beweiswürdigung".
Es werden allerdings nicht "Fakten" bewertet, sondern Behauptungen über Fakten. Ob eine Behauptung überzeugend ist, muss der Richter bewerten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Recht)#Beweisw%C3%BCrdigung_und_Beweisma%C3%9F