Gibt's hier jemanden, der sich mit juristischen Fragen gut genug auskennt, um also die Frage zu beantworten, ob man die Verweigerung der Mordaufklärung durch Aktenschreddern, Aussageverweigerungen, Zurückhalten von Informationen und Zeugen etc. nicht den jeweiligen Behördenvertretern als bewussten Verstoß gegen die Verfassung auslegen könnte?
Gute Frage, die wahrscheinlich nur ein Anwalt / Richter beantworten kann.