Karyptis schrieb am 02.09.2023 15:16:
...
Zum Ausgleich ignoriert man dann rote Ampeln.
Was auch nicht in allen Fällen mit einem langen Leben vereinbar ist.
Aber da ja in der Praxis (im Gegensatz zur schönen Theorie) im Straßenverkehr das Recht des Stärkeren gilt, kann man als Radfahrer ohne Kennzeichenpflicht ruhig einmal Fußgänger gefährden/nötigen und dann einfach abhauen ...