Iuppitter schrieb am 02.09.2023 15:21:
Aber da ja in der Praxis (im Gegensatz zur schönen Theorie) im Straßenverkehr das Recht des Stärkeren gilt, kann man als Radfahrer ohne Kennzeichenpflicht ruhig einmal Fußgänger gefährden/nötigen und dann einfach abhauen ...
Oder als Fußgänger mal eben auf den Radweg laufen, einen Radler zu Fall bringen und sich dann aus dem Staub machen. So geschehen meiner Freundin, die sich dabei als Radlerin einen Kreuzbandriß zuzog.