Äh... nein.
Radfahrer dürfen am Stau vorbei fahren. Rechts. Schaust Du §5 Abs. 8 StVO.
Und ja, die Angebotsstreifen sind zwingend frei zu halten, wenn durch das Befahren mit Behinderungen von Radfahrern zu rechnen ist.
Äh... nein.
Radfahrer dürfen am Stau vorbei fahren. Rechts. Schaust Du §5 Abs. 8 StVO.
Und ja, die Angebotsstreifen sind zwingend frei zu halten, wenn durch das Befahren mit Behinderungen von Radfahrern zu rechnen ist.