Mr.Hardware schrieb am 03.09.2024 21:00:
Die AfA ist die "Absetzung für Abnutzung. Dabei werden die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungszeit verteilt und dann fortlaufend gewinnmindern in der Bilanz abgeschrieben. Zu dem Zeitpunkt, wo ein Fahrzeug oder eine Maschine etc. die sinnvolle Nutzungsdauer erreicht hat - entweder, weil es verschlissen ist oder weil es durch ein neueres Modell ersetz wird - sollte es - wenn es nicht anderweitig veräußert werden kann, vollständig abgeschrieben worden sein. Daher der Restwert von 0.
Das gilt für Waffen in privatwirtschaftlicher Nutzung. Das Militär ist kein Wirtschaftsunternehmen. Die BW zahlt ja auch keine Steuern...