martin.gaus schrieb am 12.05.2024 18:15:
Nach Arttikel 20 Grundgesetz geht alle Gewalt vom Volke aus. Die gewählten Parteien haben deshalb Politik für das Volk zu machen.
Schauen wir mal:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wo genau siehst du Defizite bei den Wahlen und Abstimmungen?